9.7.2   Organisatorische Schutzmaßnahmen

Alle Mitarbeiter, die nicht mit Verlegearbeiten beschäftigt sind, müssen den Arbeitsbereich verlassen. Bei Arbeiten mit stark lösemittelhaltigen Vorstrichen/Klebstoffen müssen Schilder mit den Hinweisen: ‚Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten' und ‚Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre' an allen Zugangsbereichen aufgestellt werden. Es dürfen demzufolge zeitgleich z.B. keine Schweißarbeiten durchgeführt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass in diesen Bereichen keine Zündquellen vorhanden sind.

Stand: 10/2005
 

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