Da beim Umgang mit lösemittelhaltigen und stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen immer Grenzwertüberschreitungen vorliegen, muss durch Schutzmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass die Konzentration der Gefahrstoffe in der Atemluft reduziert wird. Die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen können dabei die persönlichen Schutzmaßnahmen überflüssig machen;zudem darf den Arbeitnehmern nur zeitlich begrenzt zugemutet werden, Atemschutz zu tragen, so dass zunächst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen sind.
| Stand: 10/2005 | ||