BG/BIA-Empfehlung
entbindet von
Messungen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine sehr große Anzahl von Messungen zur Beurteilung der Gefahrstoffsituation in dem Bereich Vorstriche und Klebstoffe für Teppiche und andere Bodenbeläge durchgeführt. Anhand dieser Messungen ist die „Expositionsbeschreibung Vorstriche und Klebstoffe für Bodenbeläge“ erarbeitet worden. Die Ergebnisse der Messungen entbinden den Unternehmer von der messtechnischen Überwachung (§ 9 Abs. 4 GefStoffV). Allerdings muss er die geforderten Maßnahmen der Expositionsbeschreibung umsetzen.
Eine Auswertung beim Verlegen von Teppichen und anderen Bodenbelägen mit Vorstrichen und Klebstoffen zeigt:
| · | Bei der Verwendung lösemittelfreier und lösemittelarmer Klebstoffe und Vorstriche (GISCODE D1-D3) kann von einer sicheren Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ausgegangen werden. |
| · | Bei der Verarbeitung von lösemittelarmen toluolhaltigen (GISCODE D4), lösemittelhaltigen (GISCODE D5-D7) sowie stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen (GISCODE S1-S6) ist grundsätzlich mit Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte zu rechnen. Sind in den Produkten die Stoffe Methylacetat, Ethylacetat, Methanol oder Toluol enthalten, sind häufig auch die Spitzenbegrenzungen überschritten. |
| Stand: 10/2005 | ||