9.6   Arbeitsplatzmessungen

BG/BIA-Empfehlung
   entbindet von
   Messungen       

 



Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine sehr große Anzahl von Messungen zur Beurteilung der Gefahrstoffsituation in dem Bereich Vorstriche und Klebstoffe für Teppiche und andere Boden­beläge durchgeführt. Anhand dieser Messungen ist die „Expositionsbeschreibung Vorstriche und Klebstoffe für Bodenbeläge“ erarbeitet worden. Die Ergebnisse der Messungen entbinden den Unternehmer von der messtechnischen Überwachung (§ 9 Abs. 4 GefStoffV). Allerdings muss er die geforderten Maßnahmen der Expositionsbeschreibung umsetzen.

Eine Auswertung beim Verlegen von Teppichen und anderen Bodenbelägen mit Vorstrichen und Klebstoffen zeigt:

· Bei der Verwendung lösemittelfreier und lösemittelarmer Klebstoffe und Vorstriche (GISCODE D1-D3) kann von einer sicheren Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ausgegangen werden.
· Bei der Verarbeitung von lösemittelarmen toluolhaltigen (GISCODE D4), lösemittelhaltigen (GISCODE D5-D7) sowie stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Kleb­stoffen (GISCODE S1-S6) ist grundsätzlich mit Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte zu rechnen. Sind in den Produkten die Stoffe Methylacetat, Ethylacetat, Methanol oder Toluol enthalten, sind häufig auch die Spitzenbegrenzungen überschritten.

Stand: 10/2005
 

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