Mit der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) des Industrieverbandes Klebstoffe e.V. ist der GISCODE konzipiert worden, der alle wesentlichen Verlegewerkstoffe in 24 Produktgruppen einteilt.
GISCODE für
Verlegewerkstoffe
Die GISCODE-Gruppen bezeichnen Produkte mit einheitlicher Gefährdung und haben Kurzbezeichnungen (z.B. D 1 für ‘Lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe’). Für den Verwender wird aus dem GISCODE ersichtlich, ob es sich um einen physikalisch abbindenden Vorstrich oder Klebstoff (Dispersions- [D], stark lösemittelhaltige Kunstkautschuk- oder Harz-Verlegewerkstoff [S]) oder um einen chemisch abbindenden Reaktionsharz-Verlegewerkstoff (Epoxid- [RE] oder Polyurethan- [RU]) handelt. Darüber hinaus kann der Anwender aus dieser ‘Kennzeichnung’ den Lösemittelgehalt des Produkts - aufgeschlüsselt nach der TRGS 610 (lösemittelfrei [D 1, RE 1, RU 1], lösemittelarm [D 2-4, RE 2, RU 2], lösemittelhaltig [D 5-7, RE 3, RU 3], stark lösemittelhaltig [S 1-6, RU 4]) - erfahren.
Tabelle: GISCODE für Verlegewerkstoffe
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Die Hersteller geben den GISCODE auf ihren Gebinden, Sicherheitsdatenblättern, Technischen Merkblättern und Preislisten an. Die Codierung ermöglicht dem Verwender, umfangreiche Informationen zu erhalten (z.B. durch das EDV-Programm WINGIS oder www.gisbau.de), die ihm Hinweise zu den von dem Produkt ausgehenden Gesundheitsgefahren und anzuwendenden Schutzmaßnahmen, aber auch zu möglichen Ersatzprodukten geben.
Der GISCODE wird als beispielhaft auch für andere Bereiche angesehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die TKB 1994 mit dem deutschen Gefahrstoffpreis ausgezeichnet:
"Mit dieser Kommission ist nicht ein Arbeitgeber, sondern ein Verband zur Unterstützung seiner Mitglieder im Arbeitsschutz aktiv tätig geworden und hat die Arbeitsschutzbemühungen der Berufsgenossenschaften durch die Entwicklung des Systems "GISCODE" nachhaltig unterstützt. Dieses Kennzeichnungssystem ermöglicht eine übersichtliche Zuordnung für Grundierungen und Klebstoffe. Dies ist bei der Umsetzung der Gefahrstoff-Verordnung eine große Hilfe insbesondere für Boden- und Parkettleger, die aufgrund ihrer Ausbildung keine chemischen Kenntnisse haben.
Die Jury hat deshalb einhellig beschlossen, diesen überzeugenden Beitrag zum praktischen Gefahrstoffschutz besonders zu würdigen."
| Stand: 10/2005 | ||