9.3   Gesundheitsgefahren

physikalisch
   abbindende
   Produkte                  

 



In den physikalisch abbindenden Vorstrichen und Klebstoffen sind vor allem die Lösemittel für die Gesundheitsgefährdung von Bedeutung. Im Wesentlichen wer­den Alkohole (Methanol, Ethanol, iso-Propanol), Ester (Methyl-, Ethylacetat), Ketone (Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon), Aromaten (Ethylbenzol, Xylole) sowie entaromatisierte, n-Hexan-arme Spezialbenzine eingesetzt.

Problematisch ist vor allem der Einsatz von Lösemittelgemischen. Gesundheitsgefährdungen einzelner Lösemittel sind heute oft bekannt. Die von Lösemittelgemischen ausgehende Wir­kung kann aber derzeit nicht beurteilt werden. Die von ein­zelnen Lösemitteln ausgehenden Gefahren können sich addieren oder gar potenzieren. Überschreitungen des Arbeitsplatzgrenzwertes können zu den lösemitteltypischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit bis hin zu Bewusstlosigkeit führen. Nach jahrelanger Exposition sind auch chronische Gesundheitsschäden an den Nerven, der Leber, der Lunge oder den Nieren möglich.

Betrachtet man die eingesetzten Lösemittel, so ist neben der Gefahr des Einatmens auch die hautresorptive Wirkung von Methanol, Xylol und Ethylbenzol problematisch für den Anwender. Hautresorptive Stoffe können durch die Haut in den Körper aufgenommen werden und dadurch zu Gesundheitsschäden (Symptome sind Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit und Erbrechen) führen. Methanol ist darüber hinaus ebenso wie Aceton und Methylacetat ein Niedrigsieder, d.h. bei Überschreitung der Grenzwerte bieten Atemschutzfiltergeräte keinen Schutz.1

Bei der Verwendung stark lösemittelhaltiger Vorstriche und Klebstoffe besteht weiterhin die Gefahr, dass es aufgrund der hohen Lösemittelkonzentrationen bei der Verarbeitung zu Verpuffungen und Explosionen kommt.

chemisch
   abbindende
   Produkte                 

 



Das größte Gefährdungspotenzial der chemisch abbindenden Vorstriche und Klebstoffe stellen deren ätzende oder reizende Bestandteile dar. Sie kommen im allgemeinen als Zwei-Komponenten-Systeme (Harz und Härter) in den Handel. Bei den Epoxidharzprodukten sind Harz und Härter reizend bzw. ätzend. Meist sind sowohl Harz als auch Härter sensibilisierend.2 Polyurethanprodukte bestehen dagegen aus einer 'ungefährlicheren' Harzkomponente und z.B. einem Härter auf Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI). MDI gehört ebenfalls zu den sensibilisierenden Stoffen.3

Allergien durch
   Reaktionsharze       

 


Sensibilisierende Stoffe können Allergien auslösen. Besteht erst einmal eine Allergie auf einen Stoff, reichen schon Spuren aus, um die allergische Reaktion hervorzurufen. Daher ist der Umgang mit allergisierenden Stoffen auf ein Minimum zu reduzieren und Hautkontakt unbedingt zu vermeiden.

Die Anwendung von Reaktionsprodukten sollte aus den genannten Gründen auf notwendige Ausnahmefälle (feuchtigkeitsbelastete Bereiche) beschränkt werden. Die Reaktionsklebstoffe deutscher Hersteller sind zumeist lösemittelfrei, während die Reaktionsvorstriche auch noch erhebliche Mengen Lösemittel enthalten können, die das Gefährdungspotenzial erhöhen.


1 siehe Kapitel 6.4.1
2 siehe Kapitel 17
3 siehe Kapitel 18


Stand: 10/2005
 

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