Produkt-Code
Der Code besteht aus einer Buchstaben-Zahlenkombination. Die Buchstaben verweisen auf das jeweilige Handwerk bzw. den Einsatzzweck. Die nachfolgenden Zahlen beschreiben innerhalb einer Produktgruppe grundsätzlich den Grad der Gefährdung. Je kleiner die Zahl, desto geringer die mögliche Gefährdung - und umgekehrt. Dies bedeutet auch, dass der Verwender bereits auf den ersten Blick anhand des Codes auch Hinweise auf weniger gefährliche Produkte erhält.
Für die Unternehmen der Bauwirtschaft, die sich an den Codierungen orientieren, gilt: Es müssen zukünftig beispielsweise nicht mehr für alle verwendeten Produkte eigene Betriebsanweisungen vorhanden sein.
Verbindlichkeit
von Branchen-
regelungen
An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Verbindlichkeit solcher Produktgruppen-Informationen für den Betrieb. Insbesondere die Aussagen zu Branchenregelungen in der TRGS 400 und TRGS 440 sind hier von Bedeutung. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Abschätzung des gesundheitlichen Risikos der eingesetzten Produkte nur schwierig vorzunehmen ist. Soweit ein Hersteller seine Produkte - wie oben beschrieben - im Rahmen einer Branchenregelung einer Produktgruppen-Information zugeordnet hat, kann laut TRGS 440, Nr. 4 Informationsbeschaffung und Gefahrstoffermittlung, Abs.(11)
"der Arbeitgeber die weiteren Maßnahmen an den Gefahren und Schutzmaßnahmen dieser Gruppe orientieren."
Erfreulicherweise haben zwischenzeitlich nahezu alle namhaften Hersteller und ihre Verbände diese Chance erkannt und nutzen diesen Weg, um ihre Kunden bei der Ermittlung zu unterstützen.Branchenregelungen helfen nicht nur bei der Informationsbeschaffung; sie können die Betriebe auch bei der Beurteilung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz unterstützen. So wurden im Laufe der letzten Jahre von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mehr als 80.000 Analysen aus der messtechnischen Begleitung bei der Verarbeitung bauchemischer Produkte zusammengetragen. Die systematische Auswertung dieser Analysen erlaubt es heute, für viele Tätigkeiten die wahrscheinliche Belastung voraus zu sagen. Die Möglichkeit der Unternehmen, nicht selbst zu messen, sondern auf Messungen einer zentrale Stelle wie GISBAU zurückzugreifen, wird ausdrücklich in der TRGS 400 legitimiert.
"Für den Fall, dass die in einer Branche vorhandenen Arbeitsbereiche im Rahmen einer Branchenregelung bereits beurteilt wurden, .... kann der Arbeitgeber die weiteren Maßnahmen an dieser Beurteilung ausrichten ....."
Branchenregelungen können somit die große Anzahl der beim Gefahrstoffmanagement vom Unternehmer zu erledigenden Arbeitsschritte deutlich reduzieren, ohne das Arbeitsschutzniveau zu senken. Im Idealfall ist vom Unternehmer lediglich zu prüfen, ob das erarbeitete Konzept auf seinen Betrieb bzw. den konkreten Arbeitsplatz zu übertragen ist.
Branchenregelungen helfen aber nicht nur den einzelnen Unternehmen, sie können auch wichtige gesundheitspolitische Diskussionen kanalisieren und damit einen gesellschaftlichen Konsens in der Thematik - unabhängig von gesetzlichen Regelungen - herbeiführen. Beispiele sind die Branchenregelung "Chromatarme Zemente und Produkte", die eine effektive Bekämpfung der sogenannten "Maurerkrätze" vorantreibt.1 Oder der "Gesprächskreis BITUMEN", in dem im Konsens mit allen Beteiligten Verbesserungen im Gesundheitsschutz bei der Verarbeitung von Bitumen erzielt werden.2
| Stand: 03/2006 | ||