Die moderne Bauwirtschaft verwendet in großem Umfang und mit steigender Tendenz Produkte der Bau-Chemie. Viele Baumaßnahmen sind ohne den Einsatz chemischer Produkte überhaupt nicht möglich. Für die Herstellung von Bau-Chemikalien müssen aber oft gefährliche Stoffe eingesetzt werden, auf deren Verwendung auch zukünftig nicht verzichtet werden kann. Bau-Chemikalien erfordern daher einen sorgfältigen Umgang, damit Gefahren für die Gesundheit der Verarbeiter und Schäden für die Umwelt ausgeschlossen werden.
Zur Abwehr dieser Gefahren existieren zahlreiche Vorschriften und Regelungen. Diese gesetzlichen Regelungen legen dem Unternehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen eine Vielzahl von Verpflichtungen auf. Die Umsetzung dieser Pflichten in die betriebliche Praxis ist eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.
Als Unterstützung bei diesen anspruchsvollen Aufgaben müssen die Hersteller der Chemikalien mit der ersten Lieferung oder auch später Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand dieser europaweit einheitlichen EG-Sicherheitsdatenblätter sollen erste wesentliche Angaben über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für die eingesetzten Produkte gewonnen werden. Bei den Verarbeitern fehlt jedoch in der Regel das für die Auswertung dieser Angaben notwendige chemische/toxikologische Fachwissen. Daher werden die Angaben in Sicherheitsdatenblättern meist nicht verstanden und bieten für die Baustellenpraxis nur sehr begrenzt Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung sowie der Festlegung konkreter Schutzmaßnahmen etc.
überbetriebliche
Unterstützungen
Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten in den Betrieben bemüh sich die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bereits seit Jahren um eine Verbesserung der Situation. Ziel der Anstrengungen ist es hierbei, die Unternehmen auf einfache und verständliche Art und Weise über alle für den sicheren Umgang mit Bau-Chemikalien notwendigen Maßnahmen zu informieren. Resultat dieser Bemühungen sind eine ganze Reihe von überbetrieblichen Unterstützungskonzepten. Da an der Erarbeitung dieser Konzepte nicht nur die Berufsgenossenschaft, sondern stets ein Verbund von Partnern der Bauwirtschaft wie Hersteller der Chemikalien, Sozialpartner und Verarbeiter mitgewirkt haben, wurde hierfür der Begriff "Branchenregelungen" geprägt. Seit einem Jahrzehnt ist der Begriff - vor allem aufgrund der Aktivitäten von GISBAU - in der Fachwelt eingebürgert und findet sich heute selbst in der Gefahrstoffverordnung und in einigen Technischen Regeln (z.B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 440, TRGS 500) wieder.
Branchenregelungen sind überbetriebliche Unterstützungskonzepte, die zentral erarbeitet werden mit dem Ziel, die Betriebe zu entlasten, ohne das Arbeitsschutzniveau zu senken. Branchenregelungen sollten unter Beteiligung oder zumindest in Abstimmung mit allen Institutionen erfolgen, die für den Arbeitsschutz in der jeweiligen Branche zuständig sind. In der Regel sind dies die Arbeitgeber- und Arbeiternehmerorganisationen (Sozialpartner), die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Wirtschaftszweiges, die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Hersteller der betreffenden Produkte. Nur das Zusammenwirken all dieser Institutionen führt letztlich zu der gewünschten Akzeptanz der erarbeiteten Lösungen.
"qualifizierte
Stellen"
Hinter einer solchen Vorgehensweise steht auch die Einsicht, dass eine zentrale Stelle mit entsprechender Fachkompetenz ("qualifizierte Stelle") die jeweilige Thematik besser überschauen und somit insgesamt effektiver bearbeiten kann. Heute ist in der gesamten Fachwelt unumstritten, dass diese Vorgehensweise insgesamt auch volkswirtschaftlich kostengünstiger ist, als wenn jeder einzelne der vielen tausend Betriebe allein nach Lösungen sucht.
| Stand: 03/2006 | ||