Das Arbeitsschutzsystem beruht auf Vorschriften, die sich überwiegend an den Unternehmer bzw. Arbeitgeber wenden. Direkte Vorschriften für die Arbeitnehmer sind selten.
Der Unternehmer hat nicht nur die Verantwortung dafür, dass der Arbeitsplatz sicher gestaltet wird, sondern er muss auch dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter sich sicherheitsgerecht verhalten. Dazu hat er Weisungen zu erteilen, die die Versicherten zu befolgen haben. In gewisser Hinsicht wird dadurch ein Teil der Verantwortung für den Arbeitsschutz vom Unternehmer auf die Mitarbeiter verlagert. Das gilt aber nur insoweit, als der Unternehmer schließlich nicht immer neben jedem seiner Mitarbeiter stehen und das sicherheitsgerechte Verhalten überwachen kann. Verantwortlich bleibt er in jedem Fall, sowohl für den Inhalt der 'Weisung', als auch für die Überwachung ihrer Einhaltung.
| Stand: 03/2006 | ||