6.4   Persönliche Schutzmaßnahmen

Wenn beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen Ersatzstoffe und -verfahren nicht eingesetzt werden können und durch technische und organisatorische Maßnahmen kein ausreichender Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter zu erreichen ist, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Hierbei sind besonders nachfolgende persönliche Schutzausrüstungen von Bedeutung,:

· Atemschutz
· Handschutz
· Hautschutz.

Bereits bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind ein paar grundsätzliche Punkte zu beachten.

PSA ohne CE-Kennzeichnung darf gesamten EU-Raum nicht mehr hergestellt und auch nicht mehr verwendet werden. Das CE-Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen, die heute in der EU an PSA gestellt werden.

CE-Kennzeichnung 

 


Aber auch bei CE-gekennzeichneter PSA kann man noch nicht davon ausgehen, dass diese für alle Gefährdungen einen ausreichenden Schutz bieten. Abhängig von der Schutzfunktion werden persönliche Schutzausrüstungen in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Sowohl Chemikalienschutzhandschuhe als auch Atemschutzgeräte unterliegen grundsätzlich der Kategorie 3, also der höchsten Schutzstufe, die gegen irreversible Schäden ausreichenden Schutz bieten soll.

Abbildung 1: CE-Kennzeichnung von PSA in Abhängigkeit von der Schutzfunktion

Kennzeichnung bis 1996 Kennzeichnung ab 1.1.1997
Kat. I CE Kat. I CE
Kat. II CE + Jahreszahl Kat. II CE
Kat. III CE + Jahreszahl + Kennummer Kat. III CE + Kennummer

Wie die Abbildung zeigt, haben PSA der Kat. III immer eine vierstellige Kennnummer der gemeldeten Stelle, welche die Qualitätskontrolle der PSA durchführt, hinter dem CE-Zeichen. Kat. I- ist aber - und auch das verdeutlicht die Abbildung - von Kat II-PSA allein an der CE-Kennzeichnung seit 1997 nicht mehr zu unterscheiden.

Beim Umgang mit Chemikalien sind also immer PSA mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Kennnummer auszuwählen. Da aber auch solchermaßen gekennzeichnete PSA immer nur ein spezifisches Leistungsspektrum aufweisen, also nicht gegen alle Chemikalien gleichzeitig schützen, ist vor der Auswahl der Schutzausrüstung zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

So unterschiedlich die Gesundheitsgefährdungen sind, die von chemischen Arbeitsstoffen ausgehen, so unterschiedlich sind auch die Schutzmaßnahmen. Vor der Auswahl der PSA muss also zunächst das gesundheitliche Risiko definiert werden. Daran orientiert sich dann die Wahl der Schutzausrüstung.

Stand: 03/2006
 

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