5.7.2   BG/BIA-Empfehlungen

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   des Grenzwertes     

 


Die genannten Ansätze müssen aber allgemein akzeptiert werden, um eine wirkliche Hilfe für die Unternehmen der Bauwirtschaft darstellen zu können. Die TRGS 420 ‚Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung' liefert die Voraussetzung für eine Aussage zu Arbeitsstoffkonzentrationen an konkreten Arbeitsplätzen. Diese TRGS gibt dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise, wie er der Überwachungspflicht nach § 18 der Gefahrstoffverordnung nachkommen kann. Voraussetzung für die Aufstellung von entsprechenden Aussagen ist das Vorliegen einer ausreichenden Zahl von Messergebnissen auf der Grundlage repräsentativer Arbeitsbereichsanalysen.

Die Berufsgenossenschaften formulieren BG/BIA-Empfehlungen, in denen die Konzentrationen der an bestimmten Arbeitsplätzen auftretenden Arbeitsstoffe beschrieben werden. Diese BG/BIA-Empfehlungen werden unter Mitarbeit des Unterausschuss IV 'Arbeitsplatzbewertung' des AGS formuliert und im Anhang der TRGS 420 aufgeführt.

Probleme bei
   mobilen Arbeits-
   plätzen                  

 



In einer der ersten BG/BIA-Empfehlungen wurden die Expositionen beim Verlegen von Bodenbelägen beschrieben. Mit mehr als tausend Messungen in diesem Bereich konnten hier konkrete Aussagen getroffen werden. Bei bestimmten Produkten sind die Grenzwerte immer eingehalten, bei anderen Produkten sind die Grenzwerte regelmäßig überschritten.

Die bisherigen Auswertungen des Messdatenpools der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft haben zu zahlreichen BG/BIA-Empfehlungen geführt (Tabelle 22), die bei den entsprechenden Kapiteln zu den jeweiligen Bau-Bereichen noch erläutert werden.

Tabelle 22: BG/BIA-Empfehlungen für die Bauwirtschaft

  Vorstriche und Klebstoffe fur Bodenbeläge
  Oberflächenbehandlung von Parkett und anderen Holzfußböden
  Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern
  Einsatz von Bis-(N-Cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) -haltigen Holzschutzmitteln
  Einsatz von Bautenlacken
  Heißverarbeiten von Bitumenbahnen
  Herstellen von Bitumendach- und -dichtungsbahnen
  Herstellen und Transport von Asphalt
  Verarbeiten von Gussasphalt von Hand
  Herstellen von Bitumen
  Verarbeiten von Walzasphalt

Wichtig ist, dass eine BG/BIA-Empfehlung zwar von Kontrollmessungen befreien kann. Allerdings führt die TRGS 420 aus, dass andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Ermittlungspflichten (§ 16 GefStoffV), Teile der Überwachungspflicht nach § 18 GefStoffV (z. B. die Gesamtbeurteilung der Exposition im Arbeitsbereich bei wechselnden Tätigkeiten der Arbeitnehmer innerhalb einer Schicht oder bei unterschiedlichen Tätigkeiten mit verschiedenen Gefahrstoffen), die Verpflichtung zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 19 GefStoffV) sowie die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten (§ 20 GefStoffV) bestehen bleiben.

Stand: 05/2001
 

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