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1/10 des Grenzwertes
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Die genannten Ansätze müssen aber allgemein akzeptiert werden, um eine wirkliche Hilfe für die Unternehmen der Bauwirtschaft darstellen zu können. Die TRGS 420 ‚Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung' liefert die Voraussetzung für eine Aussage zu Arbeitsstoffkonzentrationen an konkreten Arbeitsplätzen. Diese TRGS gibt dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise, wie er der Überwachungspflicht nach § 18 der Gefahrstoffverordnung nachkommen kann. Voraussetzung für die Aufstellung von entsprechenden Aussagen ist das Vorliegen einer ausreichenden Zahl von Messergebnissen auf der Grundlage repräsentativer Arbeitsbereichsanalysen.
Die Berufsgenossenschaften formulieren BG/BIA-Empfehlungen, in denen die Konzentrationen der an bestimmten Arbeitsplätzen auftretenden Arbeitsstoffe beschrieben werden. Diese BG/BIA-Empfehlungen werden unter Mitarbeit des Unterausschuss IV 'Arbeitsplatzbewertung' des AGS formuliert und im Anhang der TRGS 420 aufgeführt.
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Probleme bei mobilen Arbeits- plätzen
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In einer der ersten BG/BIA-Empfehlungen wurden die Expositionen beim Verlegen von Bodenbelägen beschrieben. Mit mehr als tausend Messungen in diesem Bereich konnten hier konkrete Aussagen getroffen werden. Bei bestimmten Produkten sind die Grenzwerte immer eingehalten, bei anderen Produkten sind die Grenzwerte regelmäßig überschritten.
Die bisherigen Auswertungen des Messdatenpools der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft haben zu zahlreichen BG/BIA-Empfehlungen geführt (Tabelle 22), die bei den entsprechenden Kapiteln zu den jeweiligen Bau-Bereichen noch erläutert werden.
Tabelle 22: BG/BIA-Empfehlungen für die Bauwirtschaft
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Vorstriche und Klebstoffe fur Bodenbeläge |
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Oberflächenbehandlung von Parkett und anderen Holzfußböden |
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Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern |
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Einsatz von Bis-(N-Cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) -haltigen Holzschutzmitteln |
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Heißverarbeiten von Bitumenbahnen |
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Herstellen von Bitumendach- und -dichtungsbahnen |
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Herstellen und Transport von Asphalt |
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Verarbeiten von Gussasphalt von Hand |
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Verarbeiten von Walzasphalt |
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Wichtig ist, dass eine BG/BIA-Empfehlung zwar von Kontrollmessungen
befreien kann. Allerdings führt die TRGS 420 aus, dass andere Anforderungen
der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Ermittlungspflichten (§ 16 GefStoffV),
Teile der Überwachungspflicht nach § 18 GefStoffV (z. B. die Gesamtbeurteilung
der Exposition im Arbeitsbereich bei wechselnden Tätigkeiten der Arbeitnehmer
innerhalb einer Schicht oder bei unterschiedlichen Tätigkeiten mit verschiedenen
Gefahrstoffen), die Verpflichtung zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen
(§ 19 GefStoffV) sowie die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen
und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten (§ 20
GefStoffV) bestehen bleiben.