5.7.1   Gefahrstoffkonzentrationen auf Baustellen

Ermitteln am Bau    

 


Die Unternehmen der Bauwirtschaft haben ebenso wie alle anderen die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu erfüllen. Dabei bestehen vor allem bei der Ermittlung der Gefahrstoffkonzentration am Arbeitsplatz große Schwierigkeiten, die durch die Besonderheit der wechselnden Arbeitsplätze bedingt sind:

· bei dem üblichen Verfahren - Probenahme vor Ort und Probenauswertung im Labor - liegt das Ergebnis erst nach Auflösung der Baustelle vor,
· die entsprechenden Arbeitsverfahren (Grundieren, Spachteln, Kleben usw.) dauern oft nur Stunden oder gar Minuten,
· Kontrollmessungen sind am gleichen Arbeitsplatz nicht möglich, da die Baustellen einer dauernden Änderung unterworfen sind,
· es gibt eine Vielzahl von Arbeitsverfahren, fast unübersehbare Variationsmöglichkeiten der Umgebungsparameter und eine unerschöpfliche Auswahl an Bau-Chemikalien wie Klebstoffe, Abbeizer, Verdünner, Lacke usw.,
· die Messung der Gefahrstoffkonzentrationen ist bei der Vielzahl der Unter-nehmen und der aufgeführten Bandbreite der zu berücksichtigenden Parameter schon aufgrund der fehlenden Messkapazitäten nicht auf jeder Baustelle möglich (zudem volkswirtschaftlich auch nicht sinnvoll).

Diese Vielfalt an unterschiedlichen Parametern und Problemen haben bis Anfang der 90er Jahre dazu geführt, dass über Konzentrationen von Gefahrstoffen auf Baustellen sehr wenig bekannt war. In Zusammenarbeit mit dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit haben die messtechnischen Dienste der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft schließlich einem umfangreichen Messdatenpool aufgebaut. Damit dieser Messdatenpool für die vielen Baustellensituationen genutzt werden kann, ist aber zu klären, wann eine Aussage über die Einhaltung des Grenzwertes getroffen werden kann.

1/10 des Grenzwertes

 


Die Antwort auf die Frage, wann ein Grenzwert dauerhaft sicher eingehalten ist, ist nur durch die Interpretation mehrerer Technischer Regeln für Gefahrstoffe möglich. Liegt nur ein Messergebnis vor, muss dieses unter einem Zehntel des Grenzwertes liegen und es muss verfahrensbedingt sicher sein, dass in Zukunft der Grenzwert nicht überschritten wird - dann kann von einer dauerhaft sicheren Einhaltung gesprochen werden.

1/4 des Grenzwertes

 


Liegen bei Kontrollmessungen die Schichtmittelwerte unter einem Viertel des Grenzwertes - z.B. Messergebnisse für mindestens drei verschiedene Schichten und ist verfahrensbedingt sichergestellt, dass der Grenzwert auch in Zukunft nicht überschritten wird - gilt der Grenzwert ebenfalls als dauerhaft sicher eingehalten.

Bei Dauerüberwachung ist ein Grenzwert dauerhaft sicher eingehalten, wenn garantiert werden kann, dass der Schichtmittelwert den Grenzwert nicht überschreitet. Das bedeutet, dass der Grenzwert im Laufe einer Schicht innerhalb der Spitzenbegrenzungskategorien sogar überschritten werden kann und trotzdem als dauerhaft sicher eingehalten gilt.

1000 Messungen
   bei Vorstrichen
   und Klebstoffen      

 



Was bedeuten diese Definitionen für die Bauwirtschaft? Hier können für eine Baustelle keine Kontrollmessungen durchgeführt werden. Einzelne Messungen liefern nur Zufallsergebnisse. Die Formulierung der Vorschriften und Regeln für die Ermittlung der Gefahrstoffkonzentrationen geschah ohne Berücksichtigung der Problematik mobiler Arbeitsplätze. Allerdings können auch Baustellensituationen im Sinne der genannten Regeln anhand von Grenzwerten bewertet werden. Wenn ein bestimmtes Verfahren durch sehr viele Messungen vollständig erfasst ist, besteht prinzipiell die gleiche Situation wie bei einer Dauerüberwachung. Mit dem vielfachen Messen desselben Arbeitsverfahrens - Teppichbodenlegen, Abbeizen, Desinfizieren, Parkettversiegeln, Isolieren mit Mineralwolle-Dämmstoffen, usw. - werden verfahrensbedingte Abweichungen mit erfasst und es ist möglich, durch Auswertung der Messungen einen dem Schichtmittelwert entsprechenden Verfahrensmittelwert zu erhalten. Wenn dieser Verfahrensmittelwert unter dem Grenzwert liegt, ist - ähnlich wie bei der Dauerüberwachung der Schichtmittelwert - von einer sicheren Einhaltung des Grenzwertes zu sprechen.

Die Messungen auf den Baustellen erfassen auch die Belastungen durch Gefahrstoffe, die andere Gewerke verwenden. Dadurch und durch die bei den nichtstationären Arbeitsplätzen üblichen schadstofffreien Zeiten - Einrichten der Baustelle, Transport von und zur Baustelle, Störungen und damit Unterbrechungen durch andere Gewerke - erlauben die auf die skizzierte Weise ermittelten Verfahrensmittelwerte eine sichere Beurteilung der Belastung der Beschäftigten beim Bauen, Renovieren und Reinigen.

Stand: 05/2001
 

weiter