5   Grenzwerte am Arbeitsplatz

Beim Umgang mit Chemikalien muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Beschäftigten mit ihnen in Kontakt kommen. Am Arbeitsplatz kann dies in Form von Einatmen (inhalative Exposition), Hautkontakt (dermale Exposition) und Verschlucken (orale Exposition) geschehen. Die inhalative und in der Bauwirtschaft die dermale Exposition sind von großer Bedeutung, während das Verschlucken eine untergeordnete Rolle spielt.

Einatmen von
   Gefahrstoffen          

 


Um der Gefahr des Einatmens von Gefahrstoffen begegnen zu können, sind Grenzwerte für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz festgelegt worden. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht und stellen damit eine wichtige Ergänzung der Gefahrstoffverordnung dar. Die Grenzwerte sind das entscheidende Instrument zur Überwachung der Gefahrstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz. Allerdings gibt es für längst nicht alle Stoffe Grenzwerte, so dass oft Bewertungsmaßstäbe fehlen.

gesundheitsba-
   sierte Luftgrenz-
   werte                      

 



Grundlage für die Anwendung von Grenzwerten bildet die Erkenntnis, dass die durch einen Stoff hervorgerufene Wirkung sich um so stärker entfaltet, je größer die vom Organismus aufgenommene Menge ist. Man unterscheidet zwischen Schwellenstoffen und krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Stoffen. Als Schwellenstoffe werden solche Gefahrstoffe bezeichnet, die eine Wirkungsschwelle aufweisen, d.h. bei solchen Stoffen setzt die toxische Wirkung erst oberhalb einer über der Wirkungsschwelle liegenden Dosis ein. Theoretisch ist davon auszugehen, dass jede noch so kleine Menge, die in den Organismus gelangt, dort einen Effekt hervorruft. Wird der Stoff jedoch schneller ausgeschieden als aufgenommen oder kann der Organismus die Veränderungen so schnell zurückbilden, wie sie entstehen, wird insgesamt keine Wirkung beobachtet. Gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte geben somit die maximalen Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz an, bei deren Einhalten nicht mehr mit einer Gesundheitsschädigung gerechnet wird.

technikbasierte
   Luftgrenzwerte       

 


Für erbgutverändernde und krebsauslösende Substanzen hingegen gilt: Selbst kleinste Mengen können die genannten Wirkungen zeigen, so dass Grenzwerte im eigentlichen Sinne für Chemikalien mit diesen Eigenschaften nicht aufgestellt werden können. Aus technischen Gründen kann jedoch nicht in jedem Fall auf diese Arbeitsstoffe verzichtet werden. Deshalb werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auch für krebserzeugende Stoffe Luftgrenzwerte aufgestellt. Diese orientieren sich vornehmlich an den technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten, um die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen. Da jedoch auch bei Einhalten dieser technisch bedingten Luftgrenzwerte das Risiko einer Erkrankung nicht auszuschließen ist, sind durch fortgesetzte Verbesserungen der technischen Gegebenheiten und der technischen Schutzmaßnahmen Konzentrationen anzustreben, die möglichst weit unterhalb der Technischen Richtkonzentration liegen.

In Zukunft wird nur noch von gesundheitsbasierten und technikbasierten Grenzwerten gesprochen werden. Gesundheitsbasiert sind die Grenzwerte, bei deren Einhaltung die Gesundheit nicht gefährdet sein sollte. Bei den technikbasierten Grenzwerten wird anhand des Standes der Technik ein Grenzwert festgelegt - nicht nur bei krebserzeugenden Stoffen.

Außer bei erbgutverändernden und krebserzeugenden Stoffen reichen aber auch bei anderen Stoffen schon geringe Mengen, um Schäden hervorzurufen. Diese hochgiftigen Stoffe besitzen im allgemeinen einen niedrigeren Grenzwert, während bei weniger giftigen Stoffen die Wirkungsschwelle erst bei höheren Konzentrationen erreicht wird und somit ein höherer Grenzwert zustande kommt.

ein Stoff - mehrere
   Wirkungen              

 


Chemische Stoffe zeigen häufig nicht nur eine einzige Art der Wirkung. Manche organische Lösemittel können beispielsweise die Leber und das Nervensystem schädigen. Bei einer bestimmten Dosis tritt die eine oder die andere Wirkung in den Vordergrund. Im gewählten Beispiel wäre somit ein Grenzwert für die Leberschädigung und ein Grenzwert für die Nervenschädigung aufzustellen.

Bei der Grenzwert-Definition wie auch bei der Festlegung einzelner Grenzwerte werden viele Einschränkungen formuliert, die leider im betrieblichen Alltag bei der Einschätzung der Arbeitsplatzkonzentration oftmals nicht berücksichtigt werden.

""Daher besteht einer der häufigsten Missbräuche darin, dass man bei Unterschreitung den Schaden ausschließt, bei Überschreitung aber für erwiesen hält."14

Gefahren auch
   bei Einhaltung
   der Grenzwerte      

 



Grenzwerte gelten meist nur für reine Stoffe. In der Regel sind die Beschäftigten aber einer Vielzahl von Stoffen ausgesetzt. Die Schädlichkeit dieser Stoffe kann sich addieren oder sogar um ein Mehrfaches verstärken. In der Praxis bedeutet das, dass ein Einhalten des Grenzwertes für einen Stoff eventuell keinen ausreichenden Schutz bedeutet. Über das Zusammenwirken mehrerer Stoffe sind nur wenig wissenschaftliche Ergebnisse bekannt. Hier bestehen große Kenntnislücken. Neue Erkenntnisse auf diesem Gebiet könnten zu einschneidenden Änderungen von Grenzwerten führen.

Die Grenzwerte entsprechen dem heutigen Stand des Wissens über die Eigenschaften der Stoffe. Jedes Jahr werden Grenzwerte - zum Teil erheblich - herabgesetzt, weil die betriebliche Praxis gezeigt hat, dass trotz Einhalten der geltenden Werte Gesundheitsschäden aufgetreten sind. Bei vielen schon lange im Gebrauch befindlichen Arbeitsstoffen wird erst jetzt entdeckt, dass sie Krebs erzeugen können. Aus diesen Gründen muss die Aussage, dass dieser oder jener Stoff relativ harmlos ist, grundsätzlich eingeschränkt werden: soweit es bis heute bekannt ist.

Die Grenzwerte sind auf einen 'Durchschnittsarbeiter', eine durchschnittliche Arbeitszeit und eine durchschnittliche körperliche Belastung berechnet. Ein Arbeiter, der aber nur 60 statt 75 Kilogramm wiegt, durch Überstunden auf 11 Stunden Arbeitszeit kommt und außerdem noch schwer körperlich arbeitet, ist durch das Einhalten der Grenzwerte nicht ausreichend geschützt.

Hautkontakt
   wird meist nicht
   beachtet                 

 



Meist unterschätzt werden die Gefahren durch Hautkontakt mit chemischen Substanzen. Viele Arbeitsverfahren, z.B. in der Gebäudereinigung, führen jedoch zu einem direkten Hautkontakt und nach Überwindung der Schutzschicht Haut zu einer Erhöhung der vom Körper aufgenommenen Substanzmenge. Dies gilt insbesondere für solche Stoffe, welche die äußere Haut leicht zu durchdringen vermögen.15

Nicht ausreichend durch Grenzwerte geschützt werden Jugendliche und Schwangere. Hier müssen ergänzende Vorschriften der Gefahrstoffverordnung mit berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist ein Kollektivschutz, nicht jedoch ein Individualschutz durch das Einhalten eines Grenzwertes gewährleistet. Nicht alle Arbeitnehmer reagieren bei gegebener Exposition gleichartig. Manche zeigen eine Wirkung, andere jedoch nicht. Kranke, sehr junge und sehr alte Arbeitnehmer können sehr viel empfindlicher reagieren als gesunde Personen, für die ein Grenzwert in erster Linie gilt. Aber auch Gesunde reagieren mit unterschiedlicher Empfindlichkeit.

Trotz dieser Mängel ist die TRGS 900 eine wichtige Grundlage dafür, Gefahrstoffkonzentrationen im Betrieb zu senken. Insgesamt ist zur Einschätzung der TRGS 900 zu sagen, dass eine ernsthafte Umsetzung der so festgeschriebenen Grenzwerte für viele Arbeitsplätze eine entscheidende Verbesserung zur Folge haben würde. Bei allen aufgezählten Mängeln der Grenzwerte wäre mit ihrem Einhalten ein wichtiger Schritt zu mehr Arbeitssicherheit getan.


14 Henschler, ehem. Vorsitzender der MAK-Kommission
15 in der Grenzwerte-Liste sind solche Stoffe durch ein 'H' für hautresorptiv gekennzeichnet


Stand: 05/2001
 

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