3.3.5  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Bei Vorsorgeuntersuchungen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen


• allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und
• speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.


Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und sind jedem Mitarbeiter anzubieten. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung, Anhang V, oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die Untersuchungen sind – abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – vom Unternehmer entweder zu veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anzubieten (Angebotsuntersuchungen).
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden beispielsweise vom Arbeitsmedizinischen Dienst (MD) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft durchgeführt.


Stand: 04/2006
 

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