Bei Vorsorgeuntersuchungen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
• allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und
• speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz
und sind jedem Mitarbeiter anzubieten. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen ergeben
sich aus der Gefahrstoffverordnung, Anhang V, oder berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften. Die Untersuchungen sind – abhängig vom Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung – vom Unternehmer entweder zu veranlassen
(Pflichtuntersuchungen) oder anzubieten (Angebotsuntersuchungen).
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden beispielsweise vom
Arbeitsmedizinischen Dienst (MD) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
durchgeführt.
| Stand: 04/2006 | ||