2.1   Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Die verfahrensbedingten Gefahren durch Gefahrstoffe zu beurteilen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, ist bei stationären Arbeitsplätzen relativ leicht möglich. Vor allem kann bei solchen Arbeitsplätzen durch technische und organisatorische Maßnahmen der Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen sehr stark reduziert werden.

Für die in der Bauwirtschaft überwiegend nichtstationären, ständigen Veränderungen unterworfenen Arbeitsplätze sind die Einsatzmöglichkeiten technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen grundsätzlich beschränkt, da sie oft Voraussetzungen z.B. baulicher Art verlangen, die auf Baustellen nicht vorhanden sind. Auch die Beteiligung mehrerer Firmen oder zumindest unterschiedlicher Tätigkeiten auf einer Baustelle erschweren den sinnvollen Einsatz von technischen oder organisatorischen Maßnahmen. Auf der Baustelle ist grundsätzlich die Zahl der absehbaren, aber auch der nicht vorhersehbaren Abweichungen vom üblichen Verfahren wesentlich größer als bei stationären Arbeitsplätzen.

Für die Beurteilung der zu treffenden Schutzmaßnahmen ist es unabdingbar, in Kenntnis des Arbeitsverfahrens und möglicher Abweichungen vom bestim-mungsgemäßen Arbeiten die Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten.

Stand: 03/2006
 

weiter