1.3   Gefahren durch Produkte ohne Kennzeichnung

Gefahren bei kenn-
   zeichnungsfreien
   Produkten  

 



Auch Produkte ohne Gefahrensymbole und ohne Gefahrenhinweise können Gefahrstoffe sein. Dies dürfte nach den obigen Erläuterungen deutlich geworden sein, soll aber noch einmal beispielhaft erläutert werden:

Für die Verwendung von Gefahrensymbolen gibt es Berechnungsgrenzen. So sind Produkte mit weniger als 12,5% Toluol kennzeichnungsfrei. Also kann eine 12 %ige Lösung ohne Gefahrensymbol vertrieben werden. Es bezweifelt aber sicherlich niemand, dass eine Zubereitung mit 12 % Toluol nur unwesentlich ungefährlicher ist als eine 12,5 %ige. Daher heißt es auch im Vorwort der TRGS (200) ‚Einstufung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen' ausdrücklich:

"Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die nach dem heutigen Wissensstand und aufgrund derzeitiger Einstufungsvorschriften ... nicht zu kennzeichnen sind, können nicht allein deswegen als ungefährlich betrachtet werden."

Das Chemikaliengesetz weist auf eine weitere Gefahr durch nicht gekennzeichnete Produkte hin. In § 19 Abs. 2 Chemikaliengesetz wird darauf verwiesen, dass Gefahrstoffe auch diejenigen Produkte sind, aus denen bei der Verwendung gefährliche Stoffe und Zubereitungen entstehen können. Dieses ist z. B der Fall, wenn aus einem Lösemittelgemisch vor allem ein Stoff entweicht, der einen besonders niedrigen Siedepunkt sowie besondere Gefahrenpotenziale hat.

Stand: 03,/2006
 

weiter