1.2.5   Fortpflanzungsgefährdende Chemikalien

1993 wurde in der Gefahrstoffverordnung der Begriff fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) statt fruchtschädigend eingeführt. Reproduktionstoxisch berücksichtigt sowohl die nicht vererbbaren Schäden der Nachkommenschaft (fruchtschädigend) als auch die Beeinträchtigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten.

Bei den reproduktionstoxischen Stoffen in der TRGS 905 wird zwischen fruchtbarkeitsschädigend und entwicklungsschädigend unterschieden (Tabelle 7).

kein Symbol für
   "Reproduktions-
   toxisch"                   

 



Auch reproduktionstoxische Chemikalien haben kein eigenes Gefahrensymbol. Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend wirken, sind - ebenso wie Stoffe, die als fruchtschädigend angesehen werden sollten - mit dem Gefahrensymbol 'T' (Giftig) und R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen) zu kennzeichnen. Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkungen Anlass zur Besorgnis geben, sind mit dem Gefahrensymbol 'Xn' (Gesundheitsschädlich) und R 63 (Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen) zu kennzeichnen.

Tabelle 7: Reproduktionstoxische Stoffe (TRGS 905)

 EG: RF Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (fruchtbarkeitsschädigend)
 Kategorie 1 Stoffe die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit bekanntermaßen beeinträchtigen
 Kategorie 2 Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten
 Kategorie 3 Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben
 EG: RE Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend)
 Kategorie 1 Stoffe die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend wirken
 Kategorie 2 Stoffe, die als fruchtschädigend fur den Menschen angesehen werden sollten
 Kategorie 3 Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkungen beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben

Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit bekanntermaßen beeinträchtigen, sind - ebenso wie Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten - mit dem Gefahrensymbol 'T' (Giftig) und R 60 (Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) zu kennzeichnen. Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben, sind mit dem Gefahrensymbol 'Xn' (Gesundheitsschädlich) und R 62 (Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) zu kennzeichnen.

Die für die Bauwirtschaft relevanten Chemikalien der Kategorien 1 - 3 der frucht- (RE und fruchtbarkeitsschädigenden (RF) Stoffe sind der Tabelle 8 zu entnehmen.

Tabelle 8: Fortpflanzungsgefährdende Stoffe in der Bauwirtschaft nach EU/TRGS 905

 Benzo[a]pyren (RE Kat.2 und RF, Kat. 2) Sanierung teerhaltiger Produkte, z.B. Klebstoffe
 Bleiverbindungen (RE,Kat.1 und RF, Kat. 3) Entfernen alter Anstriche
 Kohlenmonoxid (RE, Kat. 1) Abgase von Motoren
 PCB (RE Kat.2 und RF, Kat. 2) Starter von Leuchtstoffrohren, Dichtungen
 n-Hexan (RF, Kat. 3) Lösemittel
 Methyldiglykol (RE, Kat. 3) Lösemittel in Reinigern

Beim Umgang mit fruchtschädigenden Stoffen gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen für werdende Mütter. Die Gefahr für das ungeborene Kind ist in den ersten Wochen der Schwangerschaft besonders groß. Zu dieser Zeit weiß der Arbeitgeber (eventuell auch die werdende Mutter) von der Schwangerschaft meist noch nichts. So wurde die bekannte Contergan-Schädigung durch eine Medikamenteneinnahme am 26.-28. Schwangerschaftstag hervorgerufen. Daher müssten die Beschäftigungsbeschränkungen im Prinzip für alle Frauen im gebärfähigen Alter gelten.

Stand: 03/2006
 

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