Im Folgenden werden die Eigenschaften von Chemikalien behandelt,
die in der Regel akut, also sofort, auftreten können.
Abbildung 2: Gefahrensymbole Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich
Giftige Chemikalien
Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet die drei Stufen: Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich. Die Definitionen für diese Stufen sind sehr umfangreich, da die drei Aufnahmewege Verschlucken, Hautkontakt und Einatmen unterschieden werden.
In der Tabelle 2 sind die LD50- bzw. LC50-Werte aufgeführt, da die Hersteller von Chemikalien nicht selten in den Sicherheitsdatenblättern diese Werte angeben. Die große Spannweite bis zu einer Zehnerpotenz bei den Werten für gesundheitsschädliche Substanzen ist einer der Gründe dafür, warum Produkte mit dieser Kennzeichnung besonders häufig sind. Giftige oder sogar sehr giftige Produkte werden dagegen in der Bauwirtschaft sehr selten angetroffen
Tabelle 2: Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich nach Gefahrstoffverordnung
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sehr giftig |
giftig |
gesundheitsschädlich
|
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| LD50(oral), Ratte |
£ 25 mg/kg |
£ 200 mg/kg |
£ 2000 mg/kg
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LD50 (dermal) Ratte oder Kaninchen |
£ 50 mg/kg |
£ 400 mg/kg |
£ 2000 mg/kg
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LC50 (inhalativ) Ratte Aerosole oder Stäube Gase und Dämpfe |
£ 0,5 mg/l/4h £ 0,25 mg/l/4h |
£ 2 mg/l/4h £ 1 mg/l/4h |
£ 20 mg/l/4h £ 5 mg/l/4h
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LD50: LC50: |
Letale Dosis; Dosis, bei der 50% der Versuchstiere sterben Letale Concentration; Konzentration, bei der 50% der Versuchstiere sterben |
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Mit 'Gesundheitsschädlich' sind auch die Stoffe zu kennzeichnen, die im Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können. Ein wichtiger Grund, diese Kennzeichnung nicht zu unterschätzen.
Ätzende und reizende Chemikalien
Ätzende und vor allem reizende Chemikalien werden auch in der Bauwirtschaft häufig eingesetzt.
Abbildung 3: Gefahrensymbole Ätzend und Reizend
Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet zwischen der Gefahr schwerer Verätzungen und Verätzungen. Dabei ist die Definition wie bei den Einstufungen der giftigen Stoffe auf Tierversuche bezogen. Zum Beispiel muss das Gefahrensymbol 'Ätzend' und der Gefahrenhinweis R 35 (Verursacht schwere Verätzungen) verwendet werden,
| "wenn bei
Aufbringen auf die gesunde intakte Haut von Versuchstieren …bei
mindestens einem Versuchstier die Haut in ihrer gesamten Dicke zerstört
wird." |
Damit kann der Verwender die Einstufung von Stoffen oder Zubereitungen durch die Hersteller nur schwer überprüfen.
Bei der Einstufung 'Reizend' unterscheidet die Gefahrstoffverordnung zwischen den Zielorganen Haut, Augen und Atemwege. Auch diese Einstufungen beziehen sich auf Tierversuche, z.B. gilt das Gefahrensymbol 'Reizend' und der Gefahrenhinweis R 36 (Reizt die Augen), wenn Stoffe und Zubereitungen
| "beim Einbringen in das Auge von Versuchstieren innerhalb von 72 Stunden nach der Exposition deutliche Augenschäden hervorrufen und 24 Stunden oder länger anhalten." |
Die bei den ätzenden Stoffen genannte Kritik an diesen nur schwer überprüf-baren Kriterien gilt auch hier. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum in vielen Sicherheitsdatenblättern trotz pH-Werten über 11,5 bzw. unter 2 keinerlei Hinweise auf eine reizende oder gar ätzende Wirkung gegeben werden (s. Tabelle 3).
Diese Problematik hat auch ein großer Hersteller von Bau-Chemikalien erkannt, der in seinen Sicherheitsdatenblättern angibt:
"Das Produkt ist nach den uns vorliegenden
Daten kein gefährlicher Stoff im Sinne des Chemikaliengesetzes bzw. der
Gefahrstoffverordnung ... Freiwilliger Warnhinweis: reizend, sauer!"
|
pH-Werte unter 2 oder über 11,5 bedeuten 'Ätzend'
|
Es ist erfreulich, dass seit Mitte der 90er Jahre die Verwendung des Gefahrensymbols C und der Gefahrenbezeichnung 'Ätzend' nicht mehr allein abhängig ist von den Ergebnissen von Tierversuchen, sondern alle Zubereitungen mit pH-Werten unter 2 und über 11,5 als ätzend gekennzeichnet werden sollten. Dies hat enorme Auswirkungen, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Chemikalienverbotsverordnung ein Selbstbedienungsverbot u. a. für ätzende Zubereitungen vorschreibt.
In Tabelle 3 sind die Auswertungen aus EG-Sicherheitsdatenblättern
aufgeführt. Die Ergebnisse sollten für jedermann Anlass sein, auch
Substanzen ohne Gefahrensymbol mit Vorsicht zu handhaben.
Tabelle 3: Auswertung von 7975 EG-Sicherheitsdatenblättern
für Bauprodukte (2384 enthielten Angaben zum pH-Wert)
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| Gefahrensymbol |
| ätzend |
reizend |
T |
ohne |
| |
C |
|
Xi |
Xn |
|
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| Gefahrenhinweise |
| R 34 |
R 36, 37 |
ohne |
| |
35 |
38 o. 41 |
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| |
63 34
|
457 45 |
9 19 |
153 (22%) 86 (47%) |
|
| |
65 34
|
472 72 |
145 (21%) 78 (42%) |
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