1.2.2   Giftige, ätzende und reizende Chemikalien

Im Folgenden werden die Eigenschaften von Chemikalien behandelt, die in der Regel akut, also sofort, auftreten können.

Abbildung 2: Gefahrensymbole Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich


Giftige Chemikalien

Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet die drei Stufen: Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich. Die Definitionen für diese Stufen sind sehr umfangreich, da die drei Aufnahmewege Verschlucken, Hautkontakt und Einatmen unterschieden werden.

In der Tabelle 2 sind die LD50- bzw. LC50-Werte aufgeführt, da die Hersteller von Chemikalien nicht selten in den Sicherheitsdatenblättern diese Werte angeben. Die große Spannweite bis zu einer Zehnerpotenz bei den Werten für gesundheitsschädliche Substanzen ist einer der Gründe dafür, warum Produkte mit dieser Kennzeichnung besonders häufig sind. Giftige oder sogar sehr giftige Produkte werden dagegen in der Bauwirtschaft sehr selten angetroffen

Tabelle 2: Sehr giftig, Giftig und Gesundheitsschädlich nach Gefahrstoffverordnung

 
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
 LD50(oral), Ratte
£ 25 mg/kg
£ 200 mg/kg
£ 2000 mg/kg
 LD50 (dermal)
 Ratte oder Kaninchen
£ 50 mg/kg
£ 400 mg/kg
£ 2000 mg/kg
 LC50 (inhalativ) Ratte
 Aerosole oder Stäube
 Gase und Dämpfe

£
0,5 mg/l/4h
£ 0,25 mg/l/4h

£
2 mg/l/4h
£ 1 mg/l/4h

£
20 mg/l/4h
£ 5 mg/l/4h
 LD50:
 LC50:
 Letale Dosis; Dosis, bei der 50% der Versuchstiere sterben
 Letale Concentration; Konzentration, bei der 50% der Versuchstiere sterben

Mit 'Gesundheitsschädlich' sind auch die Stoffe zu kennzeichnen, die im Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können. Ein wichtiger Grund, diese Kennzeichnung nicht zu unterschätzen.


Ätzende und reizende Chemikalien

Ätzende und vor allem reizende Chemikalien werden auch in der Bauwirtschaft häufig eingesetzt.

Abbildung 3: Gefahrensymbole Ätzend und Reizend

Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet zwischen der Gefahr schwerer Verätzungen und Verätzungen. Dabei ist die Definition wie bei den Einstufungen der giftigen Stoffe auf Tierversuche bezogen. Zum Beispiel muss das Gefahrensymbol 'Ätzend' und der Gefahrenhinweis R 35 (Verursacht schwere Verätzungen) verwendet werden,

Damit kann der Verwender die Einstufung von Stoffen oder Zubereitungen durch die Hersteller nur schwer überprüfen.

Bei der Einstufung 'Reizend' unterscheidet die Gefahrstoffverordnung zwischen den Zielorganen Haut, Augen und Atemwege. Auch diese Einstufungen beziehen sich auf Tierversuche, z.B. gilt das Gefahrensymbol 'Reizend' und der Gefahrenhinweis R 36 (Reizt die Augen), wenn Stoffe und Zubereitungen

Die bei den ätzenden Stoffen genannte Kritik an diesen nur schwer überprüf-baren Kriterien gilt auch hier. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum in vielen Sicherheitsdatenblättern trotz pH-Werten über 11,5 bzw. unter 2 keinerlei Hinweise auf eine reizende oder gar ätzende Wirkung gegeben werden (s. Tabelle 3).

Diese Problematik hat auch ein großer Hersteller von Bau-Chemikalien erkannt, der in seinen Sicherheitsdatenblättern angibt:

"Das Produkt ist nach den uns vorliegenden Daten kein gefährlicher Stoff im Sinne des Chemikaliengesetzes bzw. der Gefahrstoffverordnung ... Freiwilliger Warnhinweis: reizend, sauer!"

pH-Werte unter 2
   oder über 11,5
   bedeuten 'Ätzend'  

 



Es ist erfreulich, dass seit Mitte der 90er Jahre die Verwendung des Gefahrensymbols C und der Gefahrenbezeichnung 'Ätzend' nicht mehr allein abhängig ist von den Ergebnissen von Tierversuchen, sondern alle Zubereitungen mit pH-Werten unter 2 und über 11,5 als ätzend gekennzeichnet werden sollten. Dies hat enorme Auswirkungen, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Chemikalienverbotsverordnung ein Selbstbedienungsverbot u. a. für ätzende Zubereitungen vorschreibt.

In Tabelle 3 sind die Auswertungen aus EG-Sicherheitsdatenblättern aufgeführt. Die Ergebnisse sollten für jedermann Anlass sein, auch Substanzen ohne Gefahrensymbol mit Vorsicht zu handhaben.

 

Tabelle 3: Auswertung von 7975 EG-Sicherheitsdatenblättern für Bauprodukte (2384 enthielten Angaben zum pH-Wert)

  pH-Wert
 
  Gesamt
 
  Gefahrensymbol
  ätzend reizend ohne
  C   Xi Xn  
 
  Gefahrenhinweise
  R 34 R 36, 37 ohne
  35 38 o. 41  
  >11,5
< 2
 
  682
184
 
  63
34
457
  45
  9
 19
153 (22%)
  86 (47%)
 
  65
34
472
  72
145 (21%)
  78 (42%)
  Summe
 
  866
 
  97
502  28 239(28%)
 
  99
544 544 (26%)

Stand: 03/2006
 

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