Die von dieser Gruppe von Chemikalien ausgehenden Gefahren sind den meisten Verwendern geläufig. Substanzen, die mehr oder weniger entzündlich sind, hat jeder schon einmal in den Händen gehabt. Gefahrensymbole gibt es für explosionsgefährliche, brandfördernde, hochentzündliche und leichtentzündliche Chemikalien. Entzündliche Chemikalien, wie sie in der Bauwirtschaft besonders häufig sind, müssen lediglich mit dem Gefahrenhinweis R 10 "Entzündlich" gekennzeichnet sein.
Abbildung 1: Gefahrensymbole Explosionsgefährlich, Brandfördernd, Hoch- und Leichtentzündlich

Aus Tabelle 1 sind die Charakterisierungen der brennbaren Flüssigkeiten nach Gefahrstoffverordnung in Abhängigkeit vom Flammpunkt angegeben
Obwohl die Gefahren durch die in diesem Abschnitt behandelten Gefahrstoffe dem Verwender in der Regel bereits durch die Kennzeichnung deutlich gemacht werden, ergeben sich vor allem folgende Probleme:
sorgloser Umgang
mit Gefahrstoffen
Das eine ist die Unterschätzung oder Missachtung der Gefahren vor Ort; der oft jahrelange Umgang mit diesen Substanzen und die dabei entstehende Sorglosigkeit ("so arbeiten wir schon immer, es ist noch nie etwas passiert") bewirken eine Vernachlässigung der Schutzmaßnahmen wie die Verwendung explosionsgeschützter Maschinen oder das Rauchverbot.
Tabelle 1: Einstufung brennbarer Flüssigkeiten nach Gefahrstoffverordnung in Abhängigkeit vom Flammpunkt
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Zudem besteht gerade in der Bauwirtschaft das Problem, dass verschiedene Tätigkeiten von unterschiedlichen Firmen gleichzeitig ausgeübt werden und die gegenseitige Information häufig mangelhaft ist. So ist es nicht selten, dass während der Fußbodenlegearbeiten mit einem leicht entzündlichen Klebstoff gleichzeitig mit dem Trennschleifer funkensprühend ein Metallgeländer bearbeitet wird.
"Kennzeichnungs-
tricks"
Ein weiteres Problem kann mit dem Stichwort "Kennzeichnungstricks" umschrieben werden. Da Gefahrensymbole auf einem Gebinde keineswegs verkaufsfördernd sind, versucht die chemische Industrie, ein weniger gefährliches Symbol oder überhaupt keine Kennzeichnung auf ihren Produkten zu erreichen. Bei der Kennzeichnung 'Entzündlich' ist letzteres leicht dadurch möglich, dass ein Chlorkohlenwasserstoff zugesetzt wird. Dadurch lässt sich kein Flammpunkt bestimmen und die Zubereitung braucht nicht als 'Leichtentzündlich' oder 'Entzündlich' gekennzeichnet zu werden.Meist handelt es sich aber um Zubereitungen, in denen der leichter flüchtige Chlorkohlenwasserstoff schneller verdunstet als der leicht entzündliche oder entzündliche Bestandteil. Letzterer reichert sich im Rückstand an; es kann dann eine Flüssigkeit entstehen, die durchaus einen Flammpunkt aufweist.
| Stand: 03/2006 | ||